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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 2 M 84/06   

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https://dejure.org/2006,32741
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 2 M 84/06 (https://dejure.org/2006,32741)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.09.2006 - 2 M 84/06 (https://dejure.org/2006,32741)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. September 2006 - 2 M 84/06 (https://dejure.org/2006,32741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsankündigung durch eine im Rahmen einer einstweiligen Anordnung getroffenen vorläufigen Feststellung; Möglichkeit der Umdeutung eines Antrags im Falle anwaltlicher Vertretung; Möglichkeit einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 5 S. 4; VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 88; VwGO § 43
    D (A), Abschiebung, Abschiebungsankündigung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Antrag, Auslegung, Umdeutung, Eilbedürftigkeit, Festststellungsklage, Abschiebungsankündigung auf Vorrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2004 - 2 M 223/04

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines Schülers gegen eine

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 2 M 84/06
    Um eine Umdeutung des Antrags, die im Falle anwaltlicher Vertretung ausscheiden würde (vgl. Beschluss des Senats vom 01.09.2004 - 2 M 223/04, NordÖR 2004, 503), handelt es sich dabei nicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10

    Ankündigung der Abschiebung bei Erlöschen der Duldung durch auflösende Bedingung

    Die Abschiebungsankündigung darf nicht ohne jeden Anlass, gewissermaßen "auf Vorrat" ergehen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -).(Rn.5).

    Eine Ankündigung, die nicht in dem Sinne ernst gemeint ist, dass ihre Umsetzung auch tatsächlich im zeitlichen Zusammenhang zu erwarten ist, läuft Gefahr, auch nicht ernst genommen zu werden (OVG MV, Beschl. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -, Juris).

  • VG Magdeburg, 27.06.2012 - 2 B 220/12

    Ankündigung der Abschiebung nach Zusicherung der Ausstellung von

    Für den Ausländer muss sich hinreichend deutlich ergeben, wann in etwa mit einer Abschiebung zu rechnen ist (OVG Magdeburg, Beschluss v. 17.08.2010 - 2 M 124/10 - OVG Greifswald, Beschluss v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -).(Rn.6).

    Eine Ankündigung, die nicht in dem Sinne ernst gemeint ist, dass ihre Umsetzung auch tatsächlich im zeitlichen Zusammenhang zu erwarten ist, läuft Gefahr, auch nicht ernst genommen zu werden (vgl. OVG MV, B. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 - OVG LSA, B. v. 17.08.2010, a. a. O.).

    Zudem war nach der Praxis der betreffenden Botschaft die Bearbeitungsdauer unterschiedlich und kam es ferner vor, dass Anträge überhaupt nicht bearbeitet wurden (vgl. OVG MV, B. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2023 - 4 MB 3/23

    Zulässigkeit einer Zwischenentscheidung zum Stopp einer Abschiebung

    Ist eine rechtzeitige Ankündigung hingegen gänzlich versäumt worden, besteht ein Anspruch auf Aussetzung bzw. auf Duldung bis zur Nachholung der Abschiebungsankündigung (OVG Greifswald, Beschl. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -, juris Rn. 6; VG Aachen, Beschl. v. 22.08.2005 - 3 L 538/05 -, juris Rn.6).

    Selbst wenn man annehmen wollte, dass in einer Abschiebungsankündigung nicht zwingend ein ganz bestimmtes Datum oder ein bestimmter Zeitraum, nach dessen Ablauf abgeschoben werden wird, benannt werden muss (so etwa OVG Magdeburg, Beschl. v. 17.08.2010 - 2 M 124/10 -, juris Rn. 5; OVG Greifswald, Beschl. v. 13.09.2006 - 2 M 84/06 -, juris Rn. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dez. 2022, IX. Erlöschen und Widerruf (Abs. 5), Rn.155), so erhellt die Angabe, dass "ein konkreter Abschiebetermin geplant" sei, noch nicht einmal, wie weit der Plan gediehen und wann in etwa mit einer Abschiebung zu rechnen ist.

  • VG Greifswald, 27.08.2008 - 2 B 1255/08

    Erfolgsaussichten des Begehrens zur Erklärung eines Beschlusses der Hamburger

    Um eine Umdeutung des Antrags, die im Falle anwaltlicher Vertretung ausscheiden würde ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 01.09.2004 - 2 M 223/04 - NordÖR 2004, 503 [OVG Mecklenburg-Vorpommern 01.09.2004 - 2 M 223/04] ), handelt es sich dabei nicht ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.09.2006 - 2 M 84/06 ).
  • VG Augsburg, 06.02.2008 - Au 1 E 07.1762

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenentscheidung

    Da zudem einiges dafür spricht, dass eine Abschiebungsankündigung nach § 60 a Abs. 5 Satz 4 AufenthG grundsätzlich nicht "auf Vorrat" erfolgen darf, sondern nur dann, wenn kurzfristig mit der Realisierung der Abschiebungsmöglichkeit zu rechnen ist (vgl. in diese Richtung OVG Greifswald vom 13.9.2006 Az. 2 M 84/06, -juris-), war das Schreiben vom 21. Dezember 2007 unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts daher dahingehend zu verstehen, dass eine Abschiebung kurzfristig realisiert werden sollte.
  • VG Augsburg, 03.12.2010 - Au 1 S 10.1765

    Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Eine Umdeutung der gestellten Eilanträge im Hinblick auf die Abschiebungsankündigung vom 26. Oktober 2010 (vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.9.2006 Az. 2 M 84/06 - juris) hat die Kammer nicht vorgenommen.
  • VG Lüneburg, 23.10.2008 - 1 A 108/08

    D (A), Abschiebungsankündigung, Abschiebungsankündigung auf Vorrat,

    Denn das Schreiben des Beklagten vom 21. Juli 2008 ist erheblichen rechtlichen Zweifeln ausgesetzt (vgl. dazu den Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 13.9.2006 - 2 M 84/06 -).
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